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   VG Schwerin, 02.11.2018 - 5 A 2428/16 As SN   

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VG Schwerin, 02.11.2018 - 5 A 2428/16 As SN (https://dejure.org/2018,94734)
VG Schwerin, Entscheidung vom 02.11.2018 - 5 A 2428/16 As SN (https://dejure.org/2018,94734)
VG Schwerin, Entscheidung vom 02. November 2018 - 5 A 2428/16 As SN (https://dejure.org/2018,94734)
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  • OVG Niedersachsen, 28.06.2011 - 8 LB 221/09

    Psychisch kranker und an Diabetis leidender albanischer Volkszugehöriger kann in

    Auszug aus VG Schwerin, 02.11.2018 - 5 A 2428/16
    Eine wesentliche Verschlechterung ist nicht schon bei einer befürchteten ungünstigen Entwicklung des Gesundheitszustandes anzunehmen, sondern nur bei außergewöhnlich schweren körperlichen oder psychischen Schäden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28.06.2011 - Az. 8 LB 221/09 - juris, m.w.N.).

    Für die Bestimmung der Gefahr gilt der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, d.h. die drohende Rechtsgutverletzung darf nicht nur im Bereich des Möglichen liegen, sondern muss vielmehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28.06.2011 - Az. 8 LB 221/09 - juris, m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2017 - 1 LZ 254/17

    Zulässigkeit der standardisierten Festsetzung der Befristung des Einreise- und

    Auszug aus VG Schwerin, 02.11.2018 - 5 A 2428/16
    2 0 1 7 - 1 LZ 254/17; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2 8 .

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Beklagte in Fällen, in denen - wie hier - keine individuellen schutzwürdigen Gründe vorgebracht werden oder ersichtlich sind, aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von 30 Monaten entscheidet und damit das in § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG festgelegte Höchstmaß zur Hälfte ausschöpft (dazu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463 - Rn. 4, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 09.07.2018 - 1 LZ 256/18, 1 LZ 259/18; Beschluss vom 09.05.2017 - 1 LZ 254/17 sowie Beschluss vom 3 0 .

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Schwerin, 02.11.2018 - 5 A 2428/16
    Ein Abschiebungsverbot nach dieser Vorschrift kann auch darin begründet sein, dass sich die individuelle Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach der Rückkehr in seinen Heimatstaat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlimmern würde, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind und er auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.07.1999 - Az. 9 C 2.99 - sowie Urteil vom 25.11.1997 - Az. 9 C 58.96 - , Beschluss vom 17.08.2011 - Az. 10 B 13/11 - jeweils juris).

    Außerdem muss die Gefahr konkret sein, was voraussetzt, dass die Verschlechterung des Gesundheitszustands alsbald nach der Rückkehr in das Heimatland eintreten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - Az. 9 C 58/96 - juris).

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Schwerin, 02.11.2018 - 5 A 2428/16
    Entscheidend ist allein, ob für den Ausländer eine konkrete individuelle Gefahr für die in der Vorschrift genannten Rechtsgüter besteht und die Gefahr dem Einzelnen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit landesweit droht (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.10.1995 - Az. 9 C 9.95 - und 17.10.2006 - Az. 1 C 18.05 - jeweils juris).
  • VG Regensburg, 13.05.2016 - RN 5 S 16.30756

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen ein vom

    Auszug aus VG Schwerin, 02.11.2018 - 5 A 2428/16
    den Kläger ein Einreise- und Aufenthaltsverbot anordnet und gegebenenfalls von welcher Dauer (vgl. § 11 Abs. 7 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 AufenthG) (Vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 13. Mai 2016 - RN 5 S 16.30756 -, juris Rn. 18; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, Kommentar, AufenthG § 11 Rn. 82; BeckOK Ausländerrecht, Stand: 0 1 .
  • VG Schwerin, 06.10.2017 - 15 A 3802/16

    Asylrecht: Intendiertes Ermessen beim Einreise- und Aufenthaltsverbot; besondere

    Auszug aus VG Schwerin, 02.11.2018 - 5 A 2428/16
    Februar 2016, Kommentar, AufenthG § 11 Rn. 52; offen gelassen hinsichtlich der Dauer: VG Münster, Urteil vom 26. April 2016 - 4 K 2693/15.A -, juris Rn. 72; vgl. auch VG Schwerin, Urteil vom 06. Oktober 2017 - 15 A 3802/16 As SN - , juris Rn 47 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10

    Abschiebungsschutz für vorverfolgten Tschetschenen

    Auszug aus VG Schwerin, 02.11.2018 - 5 A 2428/16
    Der erniedrigende Charakter der Maßnahme zeigt sich da rin, dass sie im Opfer ein Gefühl der Furcht, Schmerzen und Erniedrigung hervorruft, das geeignet ist, dieses zu erniedrigen und zu entwürdigen (OVG Magdeburg, Urteil vom 26. Juli 2012, Az.: 2 L 68/10, juris, Rn. 155; Marx, AsylG, 9. Aufl., 2017, § 4, Rn. 33).
  • VG Münster, 26.04.2016 - 4 K 2693/15

    Ermessen Einreise- und Aufenthaltsverbot

    Auszug aus VG Schwerin, 02.11.2018 - 5 A 2428/16
    Februar 2016, Kommentar, AufenthG § 11 Rn. 52; offen gelassen hinsichtlich der Dauer: VG Münster, Urteil vom 26. April 2016 - 4 K 2693/15.A -, juris Rn. 72; vgl. auch VG Schwerin, Urteil vom 06. Oktober 2017 - 15 A 3802/16 As SN - , juris Rn 47 ff.).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

    Auszug aus VG Schwerin, 02.11.2018 - 5 A 2428/16
    Ein Abschiebungsverbot nach dieser Vorschrift kann auch darin begründet sein, dass sich die individuelle Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach der Rückkehr in seinen Heimatstaat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlimmern würde, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind und er auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.07.1999 - Az. 9 C 2.99 - sowie Urteil vom 25.11.1997 - Az. 9 C 58.96 - , Beschluss vom 17.08.2011 - Az. 10 B 13/11 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 30

    Auszug aus VG Schwerin, 02.11.2018 - 5 A 2428/16
    Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Beklagte in Fällen, in denen - wie hier - keine individuellen schutzwürdigen Gründe vorgebracht werden oder ersichtlich sind, aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von 30 Monaten entscheidet und damit das in § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG festgelegte Höchstmaß zur Hälfte ausschöpft (dazu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463 - Rn. 4, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 09.07.2018 - 1 LZ 256/18, 1 LZ 259/18; Beschluss vom 09.05.2017 - 1 LZ 254/17 sowie Beschluss vom 3 0 .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 7 A 11058/15

    Entscheidung über die Frist für ein Einreise- und Aufenthaltsverbot

  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2014 - 17a K 3614/13

    Bosnien; Bosnien-Herzegowina; Ersatzmedikation; Krankenversicherung;

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

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